1.
Johann Caspar Berger in den Salpetererunruhen des 18. Jahrhunderts
Nachdem
am 29. April 1739 auf der Richtstätte der Grafschaft Hauenstein bei Albbruck
fünf führende Salpeterer ihren Widerstand gegen die Obrigkeiten mit
dem Leben bezahlen und zahlreiche andere in Ketten nach Ungarn verbracht worden
waren, kehrte erst einmal ein wenig Ruhe in die Grafschaft ein. Unter der bäuerlichen
Bevölkerung aber, die seit dem Auftreten des Bauern und Salpetersieders Hans
Albietz Anfang der zwanziger Jahre des achtzehnten Jahrhunderts in Anhänger
(Unruhige) und Gegner (Ruhige) gespalten waren, brodelte es weiter. Wenn sie sich
in den Wirtshäusern begegneten, hänselten sie einander. So auch am St.
Marxenstag 1741 im Wirtshaus in Birndorf, als der Bauer Christen Huber aus Etzwihl,
der mit den Salpeterern sympathisierte, den Schmied Josef Binkert aufzog und sogar
am Bart zupfte. Als Christen Huber das Wirtshaus verlies, ging ihm der Schmied
nach und erschlug ihn vor den Eingangsstufen des Wirtshauses.
Die
Witwe von Christen Huber suchte und fand in dem Freiburger Hofgerichtsadvokaten
und Lizenziat beider Rechte Johann Caspar Berger einen Anwalt, der ihre Ansprüche
gegenüber dem Kloster St. Blasien vertrat. Mit diesem Mandat und in Ausübung
seines Anwaltsberufs "hatte er sich mit dem Abt von St. Blasien überworfen
"
stellte Günther Haselier fest .Der Schmied war Niedergerichtsuntertan des
Klosters St. Blasien und Christen Huber besaß einen Hof, von dessen Einkünften
an das Kloster St. Blasien Abgaben zu entrichten waren. Frau Huber und Johann
Caspar Berger wollten wenigstens eine Stundung dieser Abgaben erreichen, die die
Witwe allein nicht aufzubringen in der Lage war.
Der Totschlag wurde von Amts
wegen nicht verfolgt, die Klage vor dem St. Blasianischen Niedergericht in Gurtweil
abgewiesen, da keine Zeugen vorhanden waren bzw. aussagen wollten. Die nächste
Instanz war das Hofgericht am Regierungssitz der vorderösterreichischen Breisgaus
in Freiburg.
Sein Prozessgegner war also das Kloster St. Blasien, das in zeittypischer
Weise mit der Argumentation reagierte, dass jemand, der sich "erfrechet"
sich gegen ein Kloster zu stellen, entweder ein ehrenschänderischer Landbetrüger
und infamer Columniant (Verläumder) sei, oder aber eine heilsame remedur
(Heilung) mit Hilfe christlicher und geistlicher Demut anstreben müsste.
Wenn er jedoch das Kloster, so schrieb der Abt Franziskus an die Hofkanzlei in
Freiburg, bei den Untertanen verhasst mache und zu Widersetzlichkeit und Ungehorsam
aufwiegele, dann sollte ein Exempel statuiert und er zur Niederlegung der Advokatur
gezwungen werden".
(GLA 113:255; in diesem Aktenfaszikel
mit Dokumenten aus der Zeit März 1743 bis Februar 1744, befinden sich u.
a. die ausführliche Darstellung des Zwischenfalls in Birndorf, die Beschwerdeschrift
des Klosters und die Replik des Litenziaten J. Caspar Berger).
In
einer sehr ausführlichen, 20 Schriftseiten umfassenden Erwiderung an die
Regierung legt Johann Caspar Berger die Vorgänge aus seiner Sicht dar, argumentiert
politisch, wenn er die Aktionen des Klosters in Bezug auf die Klage der Witwe
Huber in den Zusammenhang mit dessen Autonomiebestrebungen stellt und stellt grundsätzlich
die Frage, ob es berechtigt sei, einem von armen Leuten ordentlich autorisierten
Advokaten, nur, weil er tut was seine Pflicht ist, einen "Betrüger und
infamen Columniant" zu schelten (Blatt 140 im Faszikel 113:255).
"Ich bin ein ehrlicher Mann", heißt es weiter, "und getreuer
österreichischer Subalterner..." es gehört zu meinen beruflichen
Obliegenheiten als Anwalt "auch Unterthanen des St. Blasianischen Gotteshauses
gegen das zu vertreten".
Seine Petition endet mit der Bitte, dass "Euer
Exzellenzen und Gnaden werden diese meine standfeste Verantwortung die Gnad haben...
damit ich sowohl meine mir vor Gott und der Welt gebührende satisfaction
erhalte..." und ersucht darum, diese "Defensionsschrift dem ganzen Land"
verlesen lassen zu dürfen.
Mir
fiel beim Studium des Schriftsatzes von Johann Caspar Berger dessen systematisch
aufgebauten, in 15 nummerierten Argumentationsabteilungen gegliederten und stilistisch
beeindruckend gefassten Schriftsatz auf, dass er auf jede diskriminierende Vokabel
verzichtete. Sein Ziel war es, und darauf bestand er auch, dass zu Gunsten der
Huber WWe und Kinder eine "gütliche Vermittlung uns werden möchte"
(Punkt 13 des Schriftsatzes).
Ob
er mit dieser Schrift das erreicht hat, was er wollte, ist nicht überliefert.
Sicher ist nur, dass die Kaiserin und ihr Hofrat dem mächtigen zweiten Stand
im Breisgau, den Prälaten unter der Führung des einflussreichen Klosters
St. Blasien gegenüber sehr misstrauisch waren und nach wenigen Jahren die
politische Macht der breisgauischen Stände brachen. Insofern darf der Einsatz
Johann Caspar Bergers gegen die Ansprüche der Abtei in Bezug auf Politik
und Rechtswesen als den Tendenzen der Zeit entsprechend gewertet werden, die unter
Maria Theresia und ihrem Sohn Joseph II. in einen aufklärerisch-rationalen
Beamtenstaat mündeten
(vgl. dazu u. a. Alfred Graf v.
Kageneck: Das Ende der vorderösterreichischen Herrschaft im Breisgau. Freiburg
1981, bes. S. 9 - 18).
Berger
schrieb im November 1745, als er in Innsbruck in Haft war, über seine Beziehungen
zum Kloster St. Blasien:
"weilen
ich anno 1738 in proces, Friden- vndt Kriegsgeschäften niemalen habe wollen
St. Blasisch werden oder wider pflicht undt aydt St. Blasisch habe thun wohlen,
mit von St. Blasien vndt seiner adhaerenten der Todt geschwohren vundt andurch
in gegenwärthige unglückhlich schon lang angefangene Vmständt praecipitiret
worden seye. Wi ich doch gar nit hofe, das der allmähtige gott mich alo fallen
lassen werde, das ich nit alle zeith dem Herren Pater Hergott vndt breysgauischen
aftergott pflichtmäßig widersage. Dann lieber will ich simplex et rectuo
corde vnschuldig armb gestorben vndt verdorbener als mit Höllküchleinbeladen
pompös begraben werden. Wohlwissend, das auf dieser weldt noch das alt landtsfürstlich
habspurgische sprichworth: Es werde kein faden so vein gesponnen, Er komme auch
ahn die Sonnen triumphieren werde. Christlich aber vorhinein, nit für mich
laydt tragend. Das ahn jenem Erschröcklichen tag des gerichts. Das von Österreich
Salaria genießen auch dessen nuzen zue förderen pflichten tragen vndt
doch wider Österreich St. Blasien dienen, vor aller weldt nit so gleichgültig
werde angesehen werden."
(Johann Caspar Bergers "Vorstellen
an oberösterreichischen Geh. Rat, präs. 13. November 1745" / GLA
113: 255)
Gegen
die Fürstabtei St. Blasien und das Stift in Säckingen hatte Johann Caspar
Berger bereits am 4. Dezember 1743 Beschwerde eingelegt. Er hatte der Breisgauer
Regierung in Freiburg eine von ihm im Auftrage der Hauptvertretern der Salpeterer,
allen voran Johann Thoma aus Egg und Blasius Hottinger aus Niedergebisbach eine
ausführliche Klageschrift eingereicht. In diesem, ebenfalls sorgsam erstellten
und ausführlichen Schriftsatz, ging es um die alten Anliegen der Salpeterer,
die Abgaben an das Kloster St. Blasien und das Stift Säckingen unter Berufung
auf alte Rechte zu reduzieren oder ganz abzuschaffen (GLA 113:222).
Er hatte also das ihm von den salpeterisch gesonnenen Bauern übertragene
Mandat sehr Ernst genommen und sich darum bemüht, auf dem Rechtswege deren
Vorstellungen Geltung zu verschaffen.
Bereits
im Sommer war Johann Caspar Berger in dieser Angelegenheit für die Salpeterer
tätig gewesen, wie einem Brief der Salpeterervertretung in Wien, den Deputiereten
Johannes Thoma und Blasius Hottinger zu entnehmen ist, den diese am 10. August
1743 an Johannes Marder, einem der führenden Salpeterer in der Grafschaft
Hauenstein. Darin heißt es u. a.:
"den
Berger habt Ihr höchstnötig. Ihr sollt mit ihm bald zu dem Prinzen Karl
gehen und ihm vorstellen, wie die Gottlosigkeit überhand nimmt. Helft, dass
wir unsere alten Rechte erhalten!"
Und
wenig später, am 14. August 1743 schreiben die beiden an Johannes Marder,
der offenbar skeptisch war, ob ein Freiburger Anwalt. die richtige Wahl wäre,
die Anliegen der Salpeterer zu vertreten:
"
wir
müssen von hier oben runter vernehmen, dass Du absolut nicht haben wolltest,
dass der Berger uns im Land und bei der Regierung in Freiburg diene. Es ist aber
unser aller Nutzen und kein Schaden, wenn er uns dient. Wenn etwas kommt, von
der Regierung zu Wien, erfährt er es sogleich. Du, alle anderen im Land und
wir zwei sind nicht imstande, dass wir unsere Beschwerdepunkte nach der Ordnung
aufsetzen könnten, wie es Doctor Berger versteht. Wir können auch keine
Falschheiten an ihm finden. Wenn Ihr nicht recht traut, lasset vom Berger zwei
gleichlautende Vollmachten aufsetzen, die eine bekommt Ihr, die andere schickt
ihr uns. Sie müssen aber von der Gemeinde mit Hand und Pütschaft unterzeichnet
sein
Wie wir vernehmen, soll der Prinz Karl nächstens mit seiner Armee
am Rhein stehen. Es ist höchst nötig, dass jemand als ein gelehrter
Mann zu dem Prinzen geht und ihm alles vortragt
" (GLA
113:243)
Aus
diesen Briefen ist einmal der Umfang des Mandats deutlich, auf den sich die anwaltliche
Tätigkeit Johann Caspar Bergers für die Salpeterer erstrecken sollte.
Zum anderen ist dem Schreiben zu entnehmen, dass er sich nicht auf dem Wald, sondern
in Freiburg, wo er auch wohnte, aufhielt und von dort aus seine Tätigkeit
wahrnahm.
So
war er tatsächlich mit den Salpeterern Johannes Marder und Jakob Ebner im
September 1743 gemeinsam in das Hauptquartier des Prinzen Karl gegangen, um die
Klageschrift der Salpeterer gegen das Kloster St. Blasien und die mit ihm verbündeten
"Ruhigen" zu überreichen. Dort aber wurde er sehr ungnädig
empfangen, weil dem österreichischen Feldherrn zuvor von den Widersachern
der Salpeterer vorgetragen worden war, dass Johannes Marder dafür gesorgt
hätte, dass ihm die Hauensteiner Bauern nicht im angeforderten Umfang Nahrungsmittel,
Fahrzeuge und Zugtiere für die österreichische Verteidigungsarmee geliefert
hatten.
Berger und seine Gefährten wurden in Gewahrsam genommen. Johannes
Marder saß noch ein Jahr später im Bürgerturm in Freiburg, bevor
er im April 1744 mit drei Monaten Schanzarbeit vor Breisach bestraft wurde.
Berger wurde
bald wieder aus dem Gewahrsam entlassen und setzte sich bereits im Oktober 1743
für die Entlassung und Rehabilitierung des Johannes Marder ein.
Im
Sommer 1744 war in Folge des Österreichischen Erbfolgekrieges, der schon
zuvor allen Bewohnern der Grafschaft viel zusätzliche Steuern und Abgaben
für das vorderösterreichische Militär und die Besatzungstruppen
abverlangt hatte, der Breisgau mit der Stadt Freiburg und der Schwarzwald von
Bayern und Franzosen bedroht worden.
Freiburg wurde erneut von den Franzosen
bedrängt und Johann Caspar Berger von General Damnitz Anfang September nach
Görwihl "zu dem End abgeschickt wird, den Hauensteinern gehörige
Vorstellungen zu machen, sie sollten ihre Treue gegen die Königin durch unverzügliche
Einstellung des Landfahnens bezeugen" (GLA 113:258).
Ganz offensichtlich akzeptierten die Offiziere in Habsburgs Diensten in Berger
den Vertreter der Hauensteinischen Einungen, als der er auf Grund seiner von den
salpeterischen Einungsmeistern erteilten Vollmacht, auftreten konnte. Bis Todtnau
waren Johann Caspar Berger und sein Sekretär Nikolai mit dem Bauernaufgebot
gezogen, das von Johann Thoma angeführt wurde, dem Eggbauern, der kurz zuvor
aus Wien zurückgekehrt war. Thoma und die Einungsmeister aber weigerten sich,
bis Freiburg zu gehen, weil sie zu wenig Munition hätten und ohnehin für
den Landfahnen lediglich die Pflicht bestünde, bis an die Grafschaftsgrenzen
zu ziehen. Die Moral der Bauernmiliz kann nicht groß gewesen sein. Zwei
Soldaten, deren Uniformen sie als französische deuteten, veranlassten sie
am 12. September 1744 zu raschem Rückzug (GLA 113: 258).
Auch
Johann Caspar Berger und sein Sekretär Nikolai verließen Todtnau und
gingen nicht nach Freiburg zurück, das inzwischen von den Franzosen besetzt
worden war, sondern nach Laufenburg.
Als die Franzosen am 20. September 1744
in das Hochrheintal zogen, war Johann Caspar Berger in Laufenburg, wie einem Brief
seiner Frau zu entnehmen ist. Von dort aus war er vor den Besatzungstruppen nach
Basel geflohen. Er wäre sicher nicht emigriert, wenn er von den Besatzungstruppen
und den mit ihnen zusammenarbeitenden Personen oder Institutionen innerhalb der
Grafschaft nichts hätte befürchten müssen. Seine in den o. g. Schriftsätzen
unüberhörbar zum Ausdruck kommende patriotische pro-österreichische
Haltung war aber bekannt. Vor allem jene mochten sich versprochen haben, einen
unbequemen, weil konsequenten Anhänger der Habsburger Monarchie loszuwerden,
die vor allem mit den Franzosen sympathisierten. Es ist überliefert, dass
es zum Beispiel bei einigen Angehörigen des Ritterstandes im vorderösterreichischen
Breisgau so etwas wie eine pro-französische Partei gab. Es
scheinen also nicht alle Einwohner auf Seiten der Kaiserin gestanden zu haben.
In den Verhörprotokollen, die im Sommer 1745 geschrieben wurden, ist von
Salpeterern immer wieder behauptet worden, dass es das Kloster St. Blasien, Einungsmeister
der "Ruhigen" oder Bürger in den Waldstädten, wie zum Beispiel
der Bürgermeister Schlichtig von Laufenburg, "mit den Franzosen hielten".
Nach
dem Regierungsantritt Maria Theresias waren die noch lebenden führenden Salpeterer
allmählich wieder von ihren Verbannungsorten ins Hauensteinische zurückgekehrt.
Wenn ihre Kaiserin sich für ihre alten Freiheiten und Rechte einsetzen sollte,
dann müsste sie zuerst einmal wieder im ungeschmälerten Besitz des Breisgaus
sein, zu dem die Grafschaft Hauenstein gehörte. Und das war im Winterhalbjahr
1744/45 nicht der Fall. Darum wollten die Salpeterer für ihre Kaiserin ihre
Heimat verteidigen bzw. schützen.
Johann
Caspar Berger unterhielt über seinen Schwager, den Laufenburger Hauptmann
Franz Josef Hartmann, von Basel aus mit der "Landesdefensivkommission"
in Bregenz Kontakte. In Basel warb er, in seiner Eigenschaft als Anwalt der Salpeterer,
einen sächsischen Baron und erfahrenen Offizier, der nach einem neuen "Arbeitsplatz"
Ausschau hielt, als militärischen Fachmann an. Dieser Obristleutnant von
Lüttichau erreichte auf ein Schreiben an den Chef der Landesdefensivkommission
Graf von Chotek in Bregenz hin, dass ihm dieser, nach einigem Zögern, das
Kommando über eine in der Grafschaft Hauenstein zu bildenden Landesdefensivkommission
übertrug (GLA 113: 263). Von Chotek band diese Beauftragung
an die Voraussetzung, dass reguläre Truppenteile der habsburger Armee einbezogen
sein müssten.
Diese
Bedingung war erfüllt, als - bedingt durch eine Reihe nicht ganz aufgeklärter
Umstände - Hauptmann Hartmann, der Schwager von Johann Caspar Berger, Anfang
April 1745 mit fünfzig Husaren von Bregenz her Richtung Grafschaft in Marsch
gesetzt wurde. Zuvor war er von dem Obristleutnant und Kommandant von Meinersberg
in Bregenz damit beauftragt worden, den Widerstand (Defension) gegen die französischen
Truppen zu organisieren (GLA 113: 222).
Von dem Dokument
mit der Beauftragung hatte Johann Caspar Berger in Freiburg eine Abschrift anfertigen
und im Hauensteinischen den Inhalt verbreiten lassen. Für Johann Caspar Berger
und die führenden Salpeterer, die anlässlich der Einungsmeisterwahlen
am 21. April 1745 alle Einungsmeisterposten errungen hatten, bot diese zweifache
Legitimation den Anlass, die Landesverteidigung und die damit verbundene Befehlsgewalt
über die Grafschaft zu übernehmen. Es war offenbar so, dass in Kriegszeiten,
und ganz besonders in jenen Grenzregionen des Reiches, in denen zu deren Schutz
und Verteidigung derartige "Kommissionen" eingerichtet wurden, die jeweiligen
Kommandeure die Zivilverwaltungen zu vertreten hatten.
In
der Grafschaft hatten sich, als die "Salpetererherrschaft", wie sie
später in den Geschichtsbüchern genannte wurde, begann, die ruhigen
Einungsmeister und andere Behördenvertreter, die nichts mit den Salpeterern
zu tun haben wollten, in die Schweiz nach Klingnau, wo St. Blasien die Probstei
besaß, abgesetzt.
Am
30. April 1745, die Franzosen waren aus der Hochrheinregion abgezogen, und Johann
Caspar Berger aus dem Basler Exil zurück nach Laufenburg, berief er in einem
kurzen Schreiben die Einungsmeister der Grafschaft auf den vierten Mai zur Landsgemeinde
nach Görwihl ein. Der Landfahnen (das sind die wehrfähigen bzw. wehrpflichtigen
ledigen Männer der Grafschaft Hauenstein) wurde von der "Landsgemeinde"
unter Berufung auf das Schreiben der "Landesdefensivkommission" aufgeboten.
Gemeinsam mit dem Salpeterer Johann Thoma aus Egg, der kurz zuvor als Einungsmeister
der Einung Rickenbach gewählt worden war und anderen Salpeterern, nahm Johann
Caspar Berger mit dem Leiter der Landesdefensivkommission, dem Obristleutnant
von Lüttichau, in Görwihl die aus diesem Anlass übliche Vereidigung
aller anwesenden Männer vor.
Gemeinsam
zogen sie am 4. Mai 1745 von Görwihl nach Waldshut und ließen sich
dort die in der Waldvogtei von der französischen Besatzung eingezogenen und
dort eingelagerten Waffen aushändigen. Über den Einzug der Landesdefensivkommission
gibt der Stadtschreiber Waldshuts, Valentin Späth in einem Bericht ausführlich
Auskunft. An der Spitze des Kommandos ritt Johann Caspar Berger, der von Valentin
Späth am Tor begrüßt wurde. Berger umarmte, sich vom Pferd herabbeugend,
seinen ehemaligen Studienkollegen nach dessen eigenem Bekunden (GLA
113: 263 - eine ausführliche undatierte, 14 Seiten umfassende "Relation"
des Valenthin Späth). Dem Matrikelverzeichnis der Universität
Freiburg folgend,
studierte der aus Konstanz stammende "Johannes Valentinus Speth" ab
1720 Philosophie und Jurisprudenz in Freiburg und legte dort am 4. Juni 1725 ein
Examen in der juristischen Fakultät ab (Schaub, 1957, S. 395).
Anschließend
zogen die Milizionäre Richtung Westen, um an den Wällen und Grenzen
der Grafschaft Posten zu beziehen.
Um
die Versorgung der Grenzwächter zu sichern und für Ruhe und Ordnung
zu sorgen, zogen einige Salpetererführer in die Dörfer der Grafschaft,
um Steuern und Abgaben zu erheben. Unter ihnen befand sich auch der Bauer und
Salpeterer Johann Thomas aus Egg. Dieser "Eggbauer", ging hierbei nicht
zimperlich vor, trat wie ein Gewaltherrscher auf und versetzte vor allem in "seiner
Einung" Rickenbach die Anhänger der "Ruhigen" in Angst und
Schrecken. Die Klagen und Beschwerden bei der Vertretung der kaiserlichen Regierung
im Ländle (dem Waldvogteiamt" in Waldshut und den Emigranten in Klingnau),
über den Eggbauern und die "Salpetereregierung" häuften sich.
In diesen Tagen war außerdem Frieden geschlossen worden zwischen Österreich,
Bayern und Frankreich, und die Verteidigungsmaßnahmen waren überflüssig
geworden.
Auf
Veranlassung des Waldvogts von Schönau, der sich während der "Salpetereregierung"
in Klingnau aufhielt, und anderer vorderösterreichischer Regierungsstellen
in Innsbruck wurde nicht nur die "Landesdefensivkommission" aufgelöst,
sondern deren drei Führungspersönlichkeiten, Johann Caspar Berger, der
Eggbauer und von Lüttichau verhaftet und nach Konstanz gebracht. Johann Caspar
Berger schildert anlässlich seiner Einvernahme durch eine kaiserliche Kommission
am 25. November 1745 in Bregenz diesen Vorgang selbst:
Am Hl. Pfingsttag
des Jahres 1745 (6. Juni; J.R.) wurde er und mit ihm der Obristleutnant von Lüttichau
und der Salpeterer , der Eggbauer, im Meerfräulein in Laufenburg, als sie
dort beim Mittagessen waren, festgenommen. Der Leutnant, der ihn arretierte, habe
nichts anderes gesagt, als er müsste nach Konstanz zur "Verantwortung".
Die Ursache dieser Verhaftung könne er sich "nicht einbilden, umso weniger,
als er von "Sr. Exz. Graf v. Choteck ein einberufungsschreiben
bey
sich gehabt, welches ihm aber obgenannter Leutnant mit Gewalt hinweckgenommen."Er
beklagte sich darüber, dass er am 12. Juni in Konstanz "in Eisen gelegt
durch die Stadt ans Wasser in Gegenwart von vielen 100 Personen" mit dem
Schiff nach Bregenz und von dort nach Innsbruck gebracht worden sei.
Zu den Unruhen in der Grafschaft befragt, sagte er, dass er freilich schon wisse,
dass die Unruhen schon vor langen Jahren begonnen. Von den älteren wisse
er "de facto nichts eigentliches zu sagen".
"Von den jüngeren
aber könnte er so viel melden, als von denen Hauensteinischen Untertanen
bestellten und legitimierten anwald dass hierzu keine Gelegenheit gegeben".
Stattdessen sei er von den Prälaten zu St. Blasien am 5. April 1743 verklagt
worden, weil er bei der vorderösterreichischen Regierung dahingehend gewirkt,
dass "in zwei causis die St. Blasischen Eingriffe in die Jura Austria groß
Einhalt beschehen".(GLA 113:258)
Hierzu
eine Anmerkung:
Wichtig ist ihm, dass er den Vorwurf, eine Rebellion gegen
das Habsburger Kaiserhaus vorbereitet zu haben, vehement zurückweist und
glaubhaft versichern kann, dass es ihm um die Verteidigung der Interessen des
Kaiserhauses ging wenn er sich gegen die "französisch - st. blasische
faction" gewandt habe.
Er
war ja auch tatsächlich nicht in die Salpetererunruhen zwischen 1721 und
1739 involviert. Nichts spricht dagegen, seinen Einsatz für Vorderösterreich
und gegen die bayrisch - französische Allianz mit der nach seiner und der
Salpeterer Überzeugung auch der Fürstabt von St. Blasien sympathisierte,
einmal patriotischer Natur war, er sich zum Anderen aber auch berufliche Vorteile
erhoffte. Durch die lange Haftzeit, seit Juni saß er nun schon im Gefängnis,
fühlte er sich bestraft, statt belohnt. Und Belohnung und ein gutes Amt hatte
er sich von seinem Engagement versprochen und war ihm offenbar auch in Aussicht
gestellt worden. Wenn darüber - außer seiner eigenen Erklärung
- bisher kein schriftliches Dokument gefunden wurde, so würde ich doch davon
ausgehen, dass seine Erwartung nicht aus der Luft gegriffen war. Und wenn sich
die Eintragungen im Totenbuch der Münsterpfarrei Freiburg bestätigen
ließen, wo Caspar Berger als "director" verzeichnet worden war,
dann hätten sich seine Erwartungen erfüllt. Schließlich wird kaum
ein Anwalt derartige Mühen auf sich nehmen, wenn er weiß, dass ihm
dafür lediglich Haft und andere Diskriminierungen drohen.
Er
musste noch den ganzen Winter hindurch im Gefängnis bleiben. Es wurde keine
Anklage gegen ihn erhoben, noch fand gar ein Prozess statt. Im April 1746 wurde
von der Kommission des Regimentsrats Alois de Vintler zur Befriedung der Grafschaft
eingesetzt. Offenbar hatten bereits zu diesem Zeitpunkt die habsburger Regierungsstellen
Vertrauen in seine Redlichkeit und seinen Einfluss auf die salpeterisch gesonnen
Bauern in der Grafschaft. Nicht zuletzt wird dazu seine eigene Eingabe (Schrift
mit der Bitte, aus dem Gewahrsam entlassen zu werden) vom 4. November 1745 beigetragen
haben. Auf 17 eng beschriebenen Seiten finden sich einmal die dann wenig später
im Anhörungsprotokoll niedergelegten Ansichten Bergers wieder. Zum Anderen
aber werden aber auch Unverständnis und tiefe Betroffenheit über die
Art und Weise der für ihn peinlichen und diskriminierenden Behandlung zum
Ausdruck gebracht, die ihm von Seiten der betreffenden Organe zu teil geworden
war.
Er bietet sich in diesem Schreiben unter Berufung auf seine guten Kontakte
zu den Bauern und seine Einflussmöglichkeiten an, selbst im Hauensteinischen
für die Wiederherstellung der Ruhe einzusetzen.
Beide
Dokumente, also die Bittschrift vom 4. und die Einvernahme am 20. November 1745
sind von ihm unterzeichnet mit: "Lt. Jo. Caspar Berger, v. ö. Regierungsadvokat
auch fiscal substitut".
Am
23. März 1746 traf der österreichische Regimentsrat Stanislaus Aloysius
de Vintler in Waldshut ein. Er war von der Kaiserin beauftragt worden, die Ordnung
im Hauensteinischen endgültig wieder herzustellen. Er beschritt insofern
neue Wege in der Kommissionsarbeit, als er um Ausgleich und nicht um Konfrontation
bemüht war. Günther
Haselier schreibt dazu: "innerlich den Ruhigen recht gebend, hat er um
das Vertrauen der Unruhigen
geworben. So hat er unter anderem, und damit
nahm er den Unruhigen den Wind aus den Segeln, am 3. August 1746 in Gegenwart
von 200 Deputierten aus den Einungen das Grafschaftsarchiv öffnen und durchsehen
lassen. Zu diesem Anlass war extra der freigelassene Johann Caspar Berger hinzugezogen
worden. Er wurde von den (ruhigen) Einungsmeistern daraufhin darum ersucht, eine
neue Landesordnung auf der Grundlage der durchgesehenen Dokumenten mit den darin
festgehaltenen Rechten, Privilegien und Gewohnheiten zu verfassen. Dies geschah
und Johann Caspar Berger wurde beauftragt, in allen acht Einungen mit den Einwohnern
zu sprechen und für die neue Ordnung zu werben. Im Kommissionsbericht vom
24. September 1746 (GLA 113: 268) des Alois von Vintler
heißt es, dass am 11. August 1746 die "Declaration durch den in alle
acht Einungen abgeschickten Assistent Lt. Berger" bekannt gemacht werden
solle:
"er
habe nun noch den Lt. Berger an alle acht einungen abgeordnet, umb deren gesamten
gemeinden den wahren befund der sache vorzutragen und deren erklähren ebenfahls
einzuhollen". (GLA 113: 266 )
Von
einer Anwesenheit Johann Caspar Bergers in der Grafschaft nach dieser Auf- und
Erklärungskampagne im Sommer und Herbst 1746 ist bisher nichts bekannt.