Die Salpetererunruhen im Hotzenwald

 

Johann Caspar Berger
der Anwalt der Salpeterer



Einführung

Eine der interessantesten Persönlichkeiten in den Salpetererunruhen des achtzehnten Jahrhunderts war der Rechtsanwalt Johann Caspar Berger, der am 9. Februar 1705 in Laufenburg geboren wurde, dort aufwuchs und seine zweite Frau kennen lernte und später in Freiburg mit seiner Familie lebte und dort auch seinen Beruf ausübte. Bisher ist seine Geschichte noch nicht so hinreichend erforscht worden, dass aus entsprechenden Ergebnissen sein Leben gut nachgezeichnet werden könnte. Lediglich über sein Engagement im Zusammenhang mit den Salpetererunruhen vor allem im Mai 1745 gibt es einiges Material auf das alle, die über die Salpeterer berichteten auch zurückgriffen.
Auch ich bin mit meinen Recherchen über das Leben des Johann Caspar Berger noch nicht fertig. Dennoch möchte ich schon heute das in die Salpetererseiten einstellen, was ich bisher zusammentragen konnte.

So fand ich zum Beispiel heraus, dass im Laufenburger Kirchenbuch (Stadtarchiv Laufenburg Nr. 152) seine Geburt und Taufe eingetragen wurde. Joanna Stöcklin und Georgy Berger wurde "Jo. Caspar filius" geboren. Taufpaten waren Casparo Huber und Maria Anna Böschin.

Auch der Heiratseintrag mit der Tochter des Schiffsmeisters Hartmann findet sich unter dem Datum 6. Mai 1737 im gleichen Buch: "Jo Caspar Berger Advocatus Ex Friburg Brisgoja v. Anna Maria Hartmännin..."
Trauzeugen waren Jacob Schlichtig und M. Salome Hartmännin

Mit der Auffindung dieser Einträge ist der bisherige Hinweis auf das Geburtsdatum , wie es der Freiburger Historiker Schaub in das Matrikelbuch der Universität aufgenommen hatte, als Missverständnis einzuordnen. Schaub hatte im Taufbuch der Münsterpfarrei folgenden Eintrag gefunden:
14. Marty 1707
Patrina: Anna Maria Griegerin
Patrinus: Johannes Wanner
Pater: Johannes Berger
Mater: Maria Catharina Köchlin
Infans: Johannes Baptista

Dieser Johannes Baptista Berger war also nicht unser Caspar Berger, der selbst großen Wert darauf gelegt hatte, sich als Joh. Caspar Berger zu bezeichnen und zu unterschreiben.

Der gleichen Quelle, dem Matrikelverzeichnis der Universität Freiburg entnahm ich, dass Joh. Caspar Berger zwar seine für ein Lizenziat notwendigen Examina abgelegt hatte, jedoch nicht in Freiburg promovierte. Weder in Wien noch in Salzburg fand ich eine Bestätigung dafür, dass Berger den Doktorgrad erworben hatte. Im Archiv der Universität Freiburg fand sich kein Hinweis auf eine Dissertation noch diese selbst.

Nach den im Generallandesarchiv Karlsruhe befindlichen Schriften, hat Berger sich selbst nie als Doktor bezeichnet, noch wurde er von offiziellen Stellen (den Protokollanten von Anhörungen z. B.) je so genannt. Auch auf seinem Wappenbild fehlt ein Doktortitel. Es erscheint undenkbar, dass er ihn dort weggelassen hätte, wenn er ihn besaß. Also war der Hofgerichtsadvokat und Lizentiat J. Caspar Berger kein Doktor.

Zum ersten Mal fand sich der Titel in einem Handschreiben der salpeterischen Deputiertenvom 6. August aus Wien und dann noch einmal am 14. August 1743 , die von "Doctor Berger" schrieben. Von dort her muss der Titel - lange nach Bergers Tod - in die Literatur gekommen sein. Und ein Schriftsteller und/oder Historiker nach dem anderen hat diese Schreibweise "Dr. Berger" übernommen; auch ich selbst in meinen Schriften.
Günther Haselier gibt in seiner Schrift (Die Streitigkeiten der Hauensteiner mit ihren Obrigkeiten. In: Quellen und Forschungen zur Siedlungs- und Volkstumsgeschichte der Oberrheinlande. Hrsg.: Friedrich Metz u.a.. Hier: Der Hotzenwald, Bd. 2, 2. Teil. Karlsruhe 1940/41) als Berufsbezeichnung an "Lizentiat beider Rechte und Hofgerichtsadvokat. Nur in der Anmerkung 516 (S. 210), als er sich auf ein Aktenstück im Generallandesarchiv bezieht schreibt er ebenfalls: Dr. Bergers "Vorstellen an oberösterreichischen Geh. Rat, präs. 13. November 1745" (GLA 13/255).
Nun ist die Verwendung dieses Titels völlig unbedeutend - allein schon, weil er, abgesehen von einigen Salpeterern selbst, erste Jahrzehnte nach Bergers Tod in die Geschichtsschreibung Eingang gefunden hat. Für mich aber ist dieses forgsetzte Missverständnis ein weiterer Anlass dafür, selbst die Quellen zu prüfen und sich nicht darauf zu verlassen, dass das, was andere Historiker beziehungsweise historisch Interessierte geschrieben haben, wirklich stimmt. Gerade einige Auskünfte über Johann Caspar Berger stellten sich als Irrtümer heraus.



1.
Johann Caspar Berger in den Salpetererunruhen des 18. Jahrhunderts

Nachdem am 29. April 1739 auf der Richtstätte der Grafschaft Hauenstein bei Albbruck fünf führende Salpeterer ihren Widerstand gegen die Obrigkeiten mit dem Leben bezahlen und zahlreiche andere in Ketten nach Ungarn verbracht worden waren, kehrte erst einmal ein wenig Ruhe in die Grafschaft ein. Unter der bäuerlichen Bevölkerung aber, die seit dem Auftreten des Bauern und Salpetersieders Hans Albietz Anfang der zwanziger Jahre des achtzehnten Jahrhunderts in Anhänger (Unruhige) und Gegner (Ruhige) gespalten waren, brodelte es weiter. Wenn sie sich in den Wirtshäusern begegneten, hänselten sie einander. So auch am St. Marxenstag 1741 im Wirtshaus in Birndorf, als der Bauer Christen Huber aus Etzwihl, der mit den Salpeterern sympathisierte, den Schmied Josef Binkert aufzog und sogar am Bart zupfte. Als Christen Huber das Wirtshaus verlies, ging ihm der Schmied nach und erschlug ihn vor den Eingangsstufen des Wirtshauses.

Die Witwe von Christen Huber suchte und fand in dem Freiburger Hofgerichtsadvokaten und Lizenziat beider Rechte Johann Caspar Berger einen Anwalt, der ihre Ansprüche gegenüber dem Kloster St. Blasien vertrat. Mit diesem Mandat und in Ausübung seines Anwaltsberufs "hatte er sich mit dem Abt von St. Blasien überworfen…" stellte Günther Haselier fest .Der Schmied war Niedergerichtsuntertan des Klosters St. Blasien und Christen Huber besaß einen Hof, von dessen Einkünften an das Kloster St. Blasien Abgaben zu entrichten waren. Frau Huber und Johann Caspar Berger wollten wenigstens eine Stundung dieser Abgaben erreichen, die die Witwe allein nicht aufzubringen in der Lage war.
Der Totschlag wurde von Amts wegen nicht verfolgt, die Klage vor dem St. Blasianischen Niedergericht in Gurtweil abgewiesen, da keine Zeugen vorhanden waren bzw. aussagen wollten. Die nächste Instanz war das Hofgericht am Regierungssitz der vorderösterreichischen Breisgaus in Freiburg.
Sein Prozessgegner war also das Kloster St. Blasien, das in zeittypischer Weise mit der Argumentation reagierte, dass jemand, der sich "erfrechet" sich gegen ein Kloster zu stellen, entweder ein ehrenschänderischer Landbetrüger und infamer Columniant (Verläumder) sei, oder aber eine heilsame remedur (Heilung) mit Hilfe christlicher und geistlicher Demut anstreben müsste. Wenn er jedoch das Kloster, so schrieb der Abt Franziskus an die Hofkanzlei in Freiburg, bei den Untertanen verhasst mache und zu Widersetzlichkeit und Ungehorsam aufwiegele, dann sollte ein Exempel statuiert und er zur Niederlegung der Advokatur gezwungen werden".
(GLA 113:255; in diesem Aktenfaszikel mit Dokumenten aus der Zeit März 1743 bis Februar 1744, befinden sich u. a. die ausführliche Darstellung des Zwischenfalls in Birndorf, die Beschwerdeschrift des Klosters und die Replik des Litenziaten J. Caspar Berger).

In einer sehr ausführlichen, 20 Schriftseiten umfassenden Erwiderung an die Regierung legt Johann Caspar Berger die Vorgänge aus seiner Sicht dar, argumentiert politisch, wenn er die Aktionen des Klosters in Bezug auf die Klage der Witwe Huber in den Zusammenhang mit dessen Autonomiebestrebungen stellt und stellt grundsätzlich die Frage, ob es berechtigt sei, einem von armen Leuten ordentlich autorisierten Advokaten, nur, weil er tut was seine Pflicht ist, einen "Betrüger und infamen Columniant" zu schelten (Blatt 140 im Faszikel 113:255). "Ich bin ein ehrlicher Mann", heißt es weiter, "und getreuer österreichischer Subalterner..." es gehört zu meinen beruflichen Obliegenheiten als Anwalt "auch Unterthanen des St. Blasianischen Gotteshauses gegen das zu vertreten".
Seine Petition endet mit der Bitte, dass "Euer Exzellenzen und Gnaden werden diese meine standfeste Verantwortung die Gnad haben... damit ich sowohl meine mir vor Gott und der Welt gebührende satisfaction erhalte..." und ersucht darum, diese "Defensionsschrift dem ganzen Land" verlesen lassen zu dürfen.

Mir fiel beim Studium des Schriftsatzes von Johann Caspar Berger dessen systematisch aufgebauten, in 15 nummerierten Argumentationsabteilungen gegliederten und stilistisch beeindruckend gefassten Schriftsatz auf, dass er auf jede diskriminierende Vokabel verzichtete. Sein Ziel war es, und darauf bestand er auch, dass zu Gunsten der Huber WWe und Kinder eine "gütliche Vermittlung uns werden möchte" (Punkt 13 des Schriftsatzes).

Ob er mit dieser Schrift das erreicht hat, was er wollte, ist nicht überliefert. Sicher ist nur, dass die Kaiserin und ihr Hofrat dem mächtigen zweiten Stand im Breisgau, den Prälaten unter der Führung des einflussreichen Klosters St. Blasien gegenüber sehr misstrauisch waren und nach wenigen Jahren die politische Macht der breisgauischen Stände brachen. Insofern darf der Einsatz Johann Caspar Bergers gegen die Ansprüche der Abtei in Bezug auf Politik und Rechtswesen als den Tendenzen der Zeit entsprechend gewertet werden, die unter Maria Theresia und ihrem Sohn Joseph II. in einen aufklärerisch-rationalen Beamtenstaat mündeten
(vgl. dazu u. a. Alfred Graf v. Kageneck: Das Ende der vorderösterreichischen Herrschaft im Breisgau. Freiburg 1981, bes. S. 9 - 18)
.

Berger schrieb im November 1745, als er in Innsbruck in Haft war, über seine Beziehungen zum Kloster St. Blasien:

"weilen ich anno 1738 in proces, Friden- vndt Kriegsgeschäften niemalen habe wollen St. Blasisch werden oder wider pflicht undt aydt St. Blasisch habe thun wohlen, mit von St. Blasien vndt seiner adhaerenten der Todt geschwohren vundt andurch in gegenwärthige unglückhlich schon lang angefangene Vmständt praecipitiret worden seye. Wi ich doch gar nit hofe, das der allmähtige gott mich alo fallen lassen werde, das ich nit alle zeith dem Herren Pater Hergott vndt breysgauischen aftergott pflichtmäßig widersage. Dann lieber will ich simplex et rectuo corde vnschuldig armb gestorben vndt verdorbener als mit Höllküchleinbeladen pompös begraben werden. Wohlwissend, das auf dieser weldt noch das alt landtsfürstlich habspurgische sprichworth: Es werde kein faden so vein gesponnen, Er komme auch ahn die Sonnen triumphieren werde. Christlich aber vorhinein, nit für mich laydt tragend. Das ahn jenem Erschröcklichen tag des gerichts. Das von Österreich Salaria genießen auch dessen nuzen zue förderen pflichten tragen vndt doch wider Österreich St. Blasien dienen, vor aller weldt nit so gleichgültig werde angesehen werden."
(Johann Caspar Bergers "Vorstellen an oberösterreichischen Geh. Rat, präs. 13. November 1745" / GLA 113: 255)

Gegen die Fürstabtei St. Blasien und das Stift in Säckingen hatte Johann Caspar Berger bereits am 4. Dezember 1743 Beschwerde eingelegt. Er hatte der Breisgauer Regierung in Freiburg eine von ihm im Auftrage der Hauptvertretern der Salpeterer, allen voran Johann Thoma aus Egg und Blasius Hottinger aus Niedergebisbach eine ausführliche Klageschrift eingereicht. In diesem, ebenfalls sorgsam erstellten und ausführlichen Schriftsatz, ging es um die alten Anliegen der Salpeterer, die Abgaben an das Kloster St. Blasien und das Stift Säckingen unter Berufung auf alte Rechte zu reduzieren oder ganz abzuschaffen (GLA 113:222). Er hatte also das ihm von den salpeterisch gesonnenen Bauern übertragene Mandat sehr Ernst genommen und sich darum bemüht, auf dem Rechtswege deren Vorstellungen Geltung zu verschaffen.

Bereits im Sommer war Johann Caspar Berger in dieser Angelegenheit für die Salpeterer tätig gewesen, wie einem Brief der Salpeterervertretung in Wien, den Deputiereten Johannes Thoma und Blasius Hottinger zu entnehmen ist, den diese am 10. August 1743 an Johannes Marder, einem der führenden Salpeterer in der Grafschaft Hauenstein. Darin heißt es u. a.:

"den Berger habt Ihr höchstnötig. Ihr sollt mit ihm bald zu dem Prinzen Karl gehen und ihm vorstellen, wie die Gottlosigkeit überhand nimmt. Helft, dass wir unsere alten Rechte erhalten!"

Und wenig später, am 14. August 1743 schreiben die beiden an Johannes Marder, der offenbar skeptisch war, ob ein Freiburger Anwalt. die richtige Wahl wäre, die Anliegen der Salpeterer zu vertreten:

"…wir müssen von hier oben runter vernehmen, dass Du absolut nicht haben wolltest, dass der Berger uns im Land und bei der Regierung in Freiburg diene. Es ist aber unser aller Nutzen und kein Schaden, wenn er uns dient. Wenn etwas kommt, von der Regierung zu Wien, erfährt er es sogleich. Du, alle anderen im Land und wir zwei sind nicht imstande, dass wir unsere Beschwerdepunkte nach der Ordnung aufsetzen könnten, wie es Doctor Berger versteht. Wir können auch keine Falschheiten an ihm finden. Wenn Ihr nicht recht traut, lasset vom Berger zwei gleichlautende Vollmachten aufsetzen, die eine bekommt Ihr, die andere schickt ihr uns. Sie müssen aber von der Gemeinde mit Hand und Pütschaft unterzeichnet sein… Wie wir vernehmen, soll der Prinz Karl nächstens mit seiner Armee am Rhein stehen. Es ist höchst nötig, dass jemand als ein gelehrter Mann zu dem Prinzen geht und ihm alles vortragt…" (GLA 113:243)

Aus diesen Briefen ist einmal der Umfang des Mandats deutlich, auf den sich die anwaltliche Tätigkeit Johann Caspar Bergers für die Salpeterer erstrecken sollte. Zum anderen ist dem Schreiben zu entnehmen, dass er sich nicht auf dem Wald, sondern in Freiburg, wo er auch wohnte, aufhielt und von dort aus seine Tätigkeit wahrnahm.

So war er tatsächlich mit den Salpeterern Johannes Marder und Jakob Ebner im September 1743 gemeinsam in das Hauptquartier des Prinzen Karl gegangen, um die Klageschrift der Salpeterer gegen das Kloster St. Blasien und die mit ihm verbündeten "Ruhigen" zu überreichen. Dort aber wurde er sehr ungnädig empfangen, weil dem österreichischen Feldherrn zuvor von den Widersachern der Salpeterer vorgetragen worden war, dass Johannes Marder dafür gesorgt hätte, dass ihm die Hauensteiner Bauern nicht im angeforderten Umfang Nahrungsmittel, Fahrzeuge und Zugtiere für die österreichische Verteidigungsarmee geliefert hatten.
Berger und seine Gefährten wurden in Gewahrsam genommen. Johannes Marder saß noch ein Jahr später im Bürgerturm in Freiburg, bevor er im April 1744 mit drei Monaten Schanzarbeit vor Breisach bestraft wurde.
Berger wurde bald wieder aus dem Gewahrsam entlassen und setzte sich bereits im Oktober 1743 für die Entlassung und Rehabilitierung des Johannes Marder ein.

 

Im Sommer 1744 war in Folge des Österreichischen Erbfolgekrieges, der schon zuvor allen Bewohnern der Grafschaft viel zusätzliche Steuern und Abgaben für das vorderösterreichische Militär und die Besatzungstruppen abverlangt hatte, der Breisgau mit der Stadt Freiburg und der Schwarzwald von Bayern und Franzosen bedroht worden.
Freiburg wurde erneut von den Franzosen bedrängt und Johann Caspar Berger von General Damnitz Anfang September nach Görwihl "zu dem End abgeschickt wird, den Hauensteinern gehörige Vorstellungen zu machen, sie sollten ihre Treue gegen die Königin durch unverzügliche Einstellung des Landfahnens bezeugen" (GLA 113:258). Ganz offensichtlich akzeptierten die Offiziere in Habsburgs Diensten in Berger den Vertreter der Hauensteinischen Einungen, als der er auf Grund seiner von den salpeterischen Einungsmeistern erteilten Vollmacht, auftreten konnte. Bis Todtnau waren Johann Caspar Berger und sein Sekretär Nikolai mit dem Bauernaufgebot gezogen, das von Johann Thoma angeführt wurde, dem Eggbauern, der kurz zuvor aus Wien zurückgekehrt war. Thoma und die Einungsmeister aber weigerten sich, bis Freiburg zu gehen, weil sie zu wenig Munition hätten und ohnehin für den Landfahnen lediglich die Pflicht bestünde, bis an die Grafschaftsgrenzen zu ziehen. Die Moral der Bauernmiliz kann nicht groß gewesen sein. Zwei Soldaten, deren Uniformen sie als französische deuteten, veranlassten sie am 12. September 1744 zu raschem Rückzug (GLA 113: 258).

Auch Johann Caspar Berger und sein Sekretär Nikolai verließen Todtnau und gingen nicht nach Freiburg zurück, das inzwischen von den Franzosen besetzt worden war, sondern nach Laufenburg.
Als die Franzosen am 20. September 1744 in das Hochrheintal zogen, war Johann Caspar Berger in Laufenburg, wie einem Brief seiner Frau zu entnehmen ist. Von dort aus war er vor den Besatzungstruppen nach Basel geflohen. Er wäre sicher nicht emigriert, wenn er von den Besatzungstruppen und den mit ihnen zusammenarbeitenden Personen oder Institutionen innerhalb der Grafschaft nichts hätte befürchten müssen. Seine in den o. g. Schriftsätzen unüberhörbar zum Ausdruck kommende patriotische pro-österreichische Haltung war aber bekannt. Vor allem jene mochten sich versprochen haben, einen unbequemen, weil konsequenten Anhänger der Habsburger Monarchie loszuwerden, die vor allem mit den Franzosen sympathisierten. Es ist überliefert, dass es zum Beispiel bei einigen Angehörigen des Ritterstandes im vorderösterreichischen Breisgau so etwas wie eine pro-französische Partei gab.
Es scheinen also nicht alle Einwohner auf Seiten der Kaiserin gestanden zu haben. In den Verhörprotokollen, die im Sommer 1745 geschrieben wurden, ist von Salpeterern immer wieder behauptet worden, dass es das Kloster St. Blasien, Einungsmeister der "Ruhigen" oder Bürger in den Waldstädten, wie zum Beispiel der Bürgermeister Schlichtig von Laufenburg, "mit den Franzosen hielten".

Nach dem Regierungsantritt Maria Theresias waren die noch lebenden führenden Salpeterer allmählich wieder von ihren Verbannungsorten ins Hauensteinische zurückgekehrt. Wenn ihre Kaiserin sich für ihre alten Freiheiten und Rechte einsetzen sollte, dann müsste sie zuerst einmal wieder im ungeschmälerten Besitz des Breisgaus sein, zu dem die Grafschaft Hauenstein gehörte. Und das war im Winterhalbjahr 1744/45 nicht der Fall. Darum wollten die Salpeterer für ihre Kaiserin ihre Heimat verteidigen bzw. schützen.

Johann Caspar Berger unterhielt über seinen Schwager, den Laufenburger Hauptmann Franz Josef Hartmann, von Basel aus mit der "Landesdefensivkommission" in Bregenz Kontakte. In Basel warb er, in seiner Eigenschaft als Anwalt der Salpeterer, einen sächsischen Baron und erfahrenen Offizier, der nach einem neuen "Arbeitsplatz" Ausschau hielt, als militärischen Fachmann an. Dieser Obristleutnant von Lüttichau erreichte auf ein Schreiben an den Chef der Landesdefensivkommission Graf von Chotek in Bregenz hin, dass ihm dieser, nach einigem Zögern, das Kommando über eine in der Grafschaft Hauenstein zu bildenden Landesdefensivkommission übertrug (GLA 113: 263). Von Chotek band diese Beauftragung an die Voraussetzung, dass reguläre Truppenteile der habsburger Armee einbezogen sein müssten.

Diese Bedingung war erfüllt, als - bedingt durch eine Reihe nicht ganz aufgeklärter Umstände - Hauptmann Hartmann, der Schwager von Johann Caspar Berger, Anfang April 1745 mit fünfzig Husaren von Bregenz her Richtung Grafschaft in Marsch gesetzt wurde. Zuvor war er von dem Obristleutnant und Kommandant von Meinersberg in Bregenz damit beauftragt worden, den Widerstand (Defension) gegen die französischen Truppen zu organisieren (GLA 113: 222).
Von dem Dokument mit der Beauftragung hatte Johann Caspar Berger in Freiburg eine Abschrift anfertigen und im Hauensteinischen den Inhalt verbreiten lassen. Für Johann Caspar Berger und die führenden Salpeterer, die anlässlich der Einungsmeisterwahlen am 21. April 1745 alle Einungsmeisterposten errungen hatten, bot diese zweifache Legitimation den Anlass, die Landesverteidigung und die damit verbundene Befehlsgewalt über die Grafschaft zu übernehmen. Es war offenbar so, dass in Kriegszeiten, und ganz besonders in jenen Grenzregionen des Reiches, in denen zu deren Schutz und Verteidigung derartige "Kommissionen" eingerichtet wurden, die jeweiligen Kommandeure die Zivilverwaltungen zu vertreten hatten.

In der Grafschaft hatten sich, als die "Salpetererherrschaft", wie sie später in den Geschichtsbüchern genannte wurde, begann, die ruhigen Einungsmeister und andere Behördenvertreter, die nichts mit den Salpeterern zu tun haben wollten, in die Schweiz nach Klingnau, wo St. Blasien die Probstei besaß, abgesetzt.

Am 30. April 1745, die Franzosen waren aus der Hochrheinregion abgezogen, und Johann Caspar Berger aus dem Basler Exil zurück nach Laufenburg, berief er in einem kurzen Schreiben die Einungsmeister der Grafschaft auf den vierten Mai zur Landsgemeinde nach Görwihl ein. Der Landfahnen (das sind die wehrfähigen bzw. wehrpflichtigen ledigen Männer der Grafschaft Hauenstein) wurde von der "Landsgemeinde" unter Berufung auf das Schreiben der "Landesdefensivkommission" aufgeboten. Gemeinsam mit dem Salpeterer Johann Thoma aus Egg, der kurz zuvor als Einungsmeister der Einung Rickenbach gewählt worden war und anderen Salpeterern, nahm Johann Caspar Berger mit dem Leiter der Landesdefensivkommission, dem Obristleutnant von Lüttichau, in Görwihl die aus diesem Anlass übliche Vereidigung aller anwesenden Männer vor.

Gemeinsam zogen sie am 4. Mai 1745 von Görwihl nach Waldshut und ließen sich dort die in der Waldvogtei von der französischen Besatzung eingezogenen und dort eingelagerten Waffen aushändigen. Über den Einzug der Landesdefensivkommission gibt der Stadtschreiber Waldshuts, Valentin Späth in einem Bericht ausführlich Auskunft. An der Spitze des Kommandos ritt Johann Caspar Berger, der von Valentin Späth am Tor begrüßt wurde. Berger umarmte, sich vom Pferd herabbeugend, seinen ehemaligen Studienkollegen nach dessen eigenem Bekunden (GLA 113: 263 - eine ausführliche undatierte, 14 Seiten umfassende "Relation" des Valenthin Späth). Dem Matrikelverzeichnis der Universität Freiburg folgend, studierte der aus Konstanz stammende "Johannes Valentinus Speth" ab 1720 Philosophie und Jurisprudenz in Freiburg und legte dort am 4. Juni 1725 ein Examen in der juristischen Fakultät ab (Schaub, 1957, S. 395).

Anschließend zogen die Milizionäre Richtung Westen, um an den Wällen und Grenzen der Grafschaft Posten zu beziehen.

Um die Versorgung der Grenzwächter zu sichern und für Ruhe und Ordnung zu sorgen, zogen einige Salpetererführer in die Dörfer der Grafschaft, um Steuern und Abgaben zu erheben. Unter ihnen befand sich auch der Bauer und Salpeterer Johann Thomas aus Egg. Dieser "Eggbauer", ging hierbei nicht zimperlich vor, trat wie ein Gewaltherrscher auf und versetzte vor allem in "seiner Einung" Rickenbach die Anhänger der "Ruhigen" in Angst und Schrecken. Die Klagen und Beschwerden bei der Vertretung der kaiserlichen Regierung im Ländle (dem Waldvogteiamt" in Waldshut und den Emigranten in Klingnau), über den Eggbauern und die "Salpetereregierung" häuften sich. In diesen Tagen war außerdem Frieden geschlossen worden zwischen Österreich, Bayern und Frankreich, und die Verteidigungsmaßnahmen waren überflüssig geworden.

Auf Veranlassung des Waldvogts von Schönau, der sich während der "Salpetereregierung" in Klingnau aufhielt, und anderer vorderösterreichischer Regierungsstellen in Innsbruck wurde nicht nur die "Landesdefensivkommission" aufgelöst, sondern deren drei Führungspersönlichkeiten, Johann Caspar Berger, der Eggbauer und von Lüttichau verhaftet und nach Konstanz gebracht. Johann Caspar Berger schildert anlässlich seiner Einvernahme durch eine kaiserliche Kommission am 25. November 1745 in Bregenz diesen Vorgang selbst:

Am Hl. Pfingsttag des Jahres 1745 (6. Juni; J.R.) wurde er und mit ihm der Obristleutnant von Lüttichau und der Salpeterer , der Eggbauer, im Meerfräulein in Laufenburg, als sie dort beim Mittagessen waren, festgenommen. Der Leutnant, der ihn arretierte, habe nichts anderes gesagt, als er müsste nach Konstanz zur "Verantwortung".
Die Ursache dieser Verhaftung könne er sich "nicht einbilden, umso weniger, als er von "Sr. Exz. Graf v. Choteck ein einberufungsschreiben … bey sich gehabt, welches ihm aber obgenannter Leutnant mit Gewalt hinweckgenommen."Er beklagte sich darüber, dass er am 12. Juni in Konstanz "in Eisen gelegt durch die Stadt ans Wasser in Gegenwart von vielen 100 Personen" mit dem Schiff nach Bregenz und von dort nach Innsbruck gebracht worden sei.

Zu den Unruhen in der Grafschaft befragt, sagte er, dass er freilich schon wisse, dass die Unruhen schon vor langen Jahren begonnen. Von den älteren wisse er "de facto nichts eigentliches zu sagen".
"Von den jüngeren aber könnte er so viel melden, als von denen Hauensteinischen Untertanen bestellten und legitimierten anwald dass hierzu keine Gelegenheit gegeben". Stattdessen sei er von den Prälaten zu St. Blasien am 5. April 1743 verklagt worden, weil er bei der vorderösterreichischen Regierung dahingehend gewirkt, dass "in zwei causis die St. Blasischen Eingriffe in die Jura Austria groß Einhalt beschehen".(GLA 113:258)

Hierzu eine Anmerkung:
Wichtig ist ihm, dass er den Vorwurf, eine Rebellion gegen das Habsburger Kaiserhaus vorbereitet zu haben, vehement zurückweist und glaubhaft versichern kann, dass es ihm um die Verteidigung der Interessen des Kaiserhauses ging wenn er sich gegen die "französisch - st. blasische faction" gewandt habe.

Er war ja auch tatsächlich nicht in die Salpetererunruhen zwischen 1721 und 1739 involviert. Nichts spricht dagegen, seinen Einsatz für Vorderösterreich und gegen die bayrisch - französische Allianz mit der nach seiner und der Salpeterer Überzeugung auch der Fürstabt von St. Blasien sympathisierte, einmal patriotischer Natur war, er sich zum Anderen aber auch berufliche Vorteile erhoffte. Durch die lange Haftzeit, seit Juni saß er nun schon im Gefängnis, fühlte er sich bestraft, statt belohnt. Und Belohnung und ein gutes Amt hatte er sich von seinem Engagement versprochen und war ihm offenbar auch in Aussicht gestellt worden. Wenn darüber - außer seiner eigenen Erklärung - bisher kein schriftliches Dokument gefunden wurde, so würde ich doch davon ausgehen, dass seine Erwartung nicht aus der Luft gegriffen war. Und wenn sich die Eintragungen im Totenbuch der Münsterpfarrei Freiburg bestätigen ließen, wo Caspar Berger als "director" verzeichnet worden war, dann hätten sich seine Erwartungen erfüllt. Schließlich wird kaum ein Anwalt derartige Mühen auf sich nehmen, wenn er weiß, dass ihm dafür lediglich Haft und andere Diskriminierungen drohen.

Er musste noch den ganzen Winter hindurch im Gefängnis bleiben. Es wurde keine Anklage gegen ihn erhoben, noch fand gar ein Prozess statt. Im April 1746 wurde von der Kommission des Regimentsrats Alois de Vintler zur Befriedung der Grafschaft eingesetzt. Offenbar hatten bereits zu diesem Zeitpunkt die habsburger Regierungsstellen Vertrauen in seine Redlichkeit und seinen Einfluss auf die salpeterisch gesonnen Bauern in der Grafschaft. Nicht zuletzt wird dazu seine eigene Eingabe (Schrift mit der Bitte, aus dem Gewahrsam entlassen zu werden) vom 4. November 1745 beigetragen haben. Auf 17 eng beschriebenen Seiten finden sich einmal die dann wenig später im Anhörungsprotokoll niedergelegten Ansichten Bergers wieder. Zum Anderen aber werden aber auch Unverständnis und tiefe Betroffenheit über die Art und Weise der für ihn peinlichen und diskriminierenden Behandlung zum Ausdruck gebracht, die ihm von Seiten der betreffenden Organe zu teil geworden war.
Er bietet sich in diesem Schreiben unter Berufung auf seine guten Kontakte zu den Bauern und seine Einflussmöglichkeiten an, selbst im Hauensteinischen für die Wiederherstellung der Ruhe einzusetzen.

Beide Dokumente, also die Bittschrift vom 4. und die Einvernahme am 20. November 1745 sind von ihm unterzeichnet mit: "Lt. Jo. Caspar Berger, v. ö. Regierungsadvokat auch fiscal substitut".

Am 23. März 1746 traf der österreichische Regimentsrat Stanislaus Aloysius de Vintler in Waldshut ein. Er war von der Kaiserin beauftragt worden, die Ordnung im Hauensteinischen endgültig wieder herzustellen. Er beschritt insofern neue Wege in der Kommissionsarbeit, als er um Ausgleich und nicht um Konfrontation bemüht war. Günther Haselier schreibt dazu: "innerlich den Ruhigen recht gebend, hat er um das Vertrauen der Unruhigen… geworben. So hat er unter anderem, und damit nahm er den Unruhigen den Wind aus den Segeln, am 3. August 1746 in Gegenwart von 200 Deputierten aus den Einungen das Grafschaftsarchiv öffnen und durchsehen lassen. Zu diesem Anlass war extra der freigelassene Johann Caspar Berger hinzugezogen worden. Er wurde von den (ruhigen) Einungsmeistern daraufhin darum ersucht, eine neue Landesordnung auf der Grundlage der durchgesehenen Dokumenten mit den darin festgehaltenen Rechten, Privilegien und Gewohnheiten zu verfassen. Dies geschah und Johann Caspar Berger wurde beauftragt, in allen acht Einungen mit den Einwohnern zu sprechen und für die neue Ordnung zu werben. Im Kommissionsbericht vom 24. September 1746 (GLA 113: 268) des Alois von Vintler heißt es, dass am 11. August 1746 die "Declaration durch den in alle acht Einungen abgeschickten Assistent Lt. Berger" bekannt gemacht werden solle:

"er habe nun noch den Lt. Berger an alle acht einungen abgeordnet, umb deren gesamten gemeinden den wahren befund der sache vorzutragen und deren erklähren ebenfahls einzuhollen". (GLA 113: 266 )

Von einer Anwesenheit Johann Caspar Bergers in der Grafschaft nach dieser Auf- und Erklärungskampagne im Sommer und Herbst 1746 ist bisher nichts bekannt.

 

 

2.
Einige Lebensdaten von Johann Caspar Berger

Dr. Johann Caspar Berger war mit einer Laufenburgerin verheiratet.
Frau Berger berichtete in einer Eingabe, dass sich ihr Mann am 12. September 1744, als "vor der Stadt Laufenburg schon die Feindesgefahr vorhanden gewesen" hinauf in den Wald begeben hat und sie in Freiburg, die bald ein Kind erwartete, mit den Kindern und Haus und Habschaft "preisgegeben" habe.
Die Frau von Johann Caspar Berger, Anna Maria und war eine Tochter des Laufenburger Ratsherrn Hartmann. Sie lebte mit ihrem Mann und den gemeinsamen vier Kindern in Freiburg, als ihr Mann das Mandat übernahm. 1744, als Berger wegen der französisch-bayerischen Besetzung nach Basel ging, erwartete sie ihr fünftes Kind. Am 25. März 1746 wandte sie sich an den "Vorderösterreichischen geheiman Rath" und schrieb unter anderem:

"die langwirige gefängliche Defension meines Ehemanns bring mich und meine fünf kleinen unerzogenen Kinder also in die äußerste Verlegenheit". Sie bittet die "hochlöbliche Behörde" ihren Mann und den Vater der Kinder wieder frei zu lassen. Sie weist darauf hin, dass ihr Mann sich für die Grafschaft Hauenstein "alles ohne Salario" eingesetzt habe. So sei ihr und ihrer Kinder Vermögen aufgebraucht.
Am Ende des zweiseitigen Schreibens bittet sie erneut für sich und ihre 5 Kinder um "hochmächtige" Berücksichtigung ihrer Situation und unterschreibt mit:
Anna Maria Bergerin geborene Hartmännin."

Frau Berger war in Laufenburg geboren. Sie war eine der fünf Töchter des Laufenburger Schiffsmeisters Hartmann. Der Geschlechtername "Hartmann" ist im Verlaufe des 16. Jahrhunderts in Laufenburg anzutreffen, weiß der Chronist Karl Schib (Geschichte Laufenburgs 1951, S. 219). Sonst ist die Familie Hartmann oder ein Vertreter von ihr in dieser Chronik nicht erwähnt.
Ein Bruder von ihr, der Apotheker Heinrich (Hilarius) Kilian Hartmann war 1745 siebenundzwanzig Jahre alt und verheiratet. In seiner Jugend besuchte er, wie er in einer Vernehmung am 11. August 1745 in Wien zu Protokoll gab (GLA 113: 259), vier Schulen in Freiburg und lernte bei dem Freiburger Apotheker Siegel. 1739 hatte er in Delsberg als Apotheker gearbeitet. Dort auch hatte er geheiratet. Seine Frau Maria Theresia, war die Tochter des Laufenburger Stadtleutnants Kaspar Bennot. Der war nicht unvermögend, da er seinem Schwiegersohn die Laufenburger Apotheke gekauft bzw. eingerichtet hatte. In einem Brief vom 17. Juni 1745 machte der ruhige Redmann und Einungsmeister Joseph Tröndlin aus Rotzel, aus seiner Abneigung gegen diesen Apotheker Hilarius Hartmann keinen Hehl (GLA 113:263).

Es standen beide Söhne des Schiffsmeisters und Ratsherrn Hartmann auf Seiten der Salpeterer, wie bereits oben am Beispiel des Hauptmanns Hartmann, der der Landesdefensivkommission von Bregenz her Soldaten zuführte, erzählt wurde.
Über den Vater, den Schiffsmeister und "Ratsverwandten" Hartmann berichtete in einer Anhörung einer seiner Söhne, dass er von seinen Ratskollegen, und hier besonders von Bürgermeister Schlichtig, gehänselt und gekränkt worden sei. Nicht zuletzt auch darum, weil seine Tochter Anna Maria mit dem Salpetereranwalt Johann Caspar Berger verheiratet war. "aus Gram über die Sticheleien sei er so früh (1744) gestorben". Die Beziehungen zwischen dem Bürgermeister und seinem "Ratsverwandten" müssen sich also während der Ehe Bergers erheblich verschlechtert haben. Wie der Heiratseintrag aus dem Jahre 1737 im Kirchenbuch der Pfarrei in Großlaufenburg verrät, war ja Schlichtig Trauzeuge.

Es handelte sich um die zweite Ehe des Caspar Berger. Die erste, mit Maria Euphemia Hagenbiechin, schloss er in Freiburger Münster am 11. Januar 1731.
Im Universitätsarchiv Freiburg befindet sich aus dieser Zeit ein Aktenfaszikel von der Barfüßer-Stiftung. Darin befindet sich eine Schuldverschreibung. "Jo. Casp. Berger, VO Hofgerichts Advocat" (so die Unterschrift) lieh sich am 19. Januar 1734 von einem Herrn Haag fünfzig Gulden. Der Zweck ist nicht angegeben. Wohl aber verpfändet Berger einen "Baumgarten in der Crimi genannt" und verpflichtet sich Zinsen zu zahlen. Es werden von Herrn Haag 1740 Zinszahlungen von 10 Gulden bestätigt.
Herr Haag muss dann irgendwann den Schuldschein der Barfüßer Stiftung gespendet oder vererbt haben. Denn die "Stiftungs-Execution" fordert unter Androhung der "Betreibung" am 4. Juli 1762 das "Capital samt Zinsen" von der Witwe Bergers zurück.
Auf eine entsprechende Bittschrift der Witwe hin, die sich darauf beruft, dass ihr verstorbener Mann "schon in seiner ersten Ehe und zwar nicht für sich sondern für einen seiner Kostgänger (?) aufgeborget und die ihm zugesicherte Zahlung niehmahlen erhalten hat..." werden ihr offenbar wenigstens die Zinsen erlassen. Die fünfzig Gulden aber habe sie "unter Entbehrungen sich und ihren Kindern abgerungen..."

Das muss ihr schwer genug gefallen sein, da sie, wie sie von sich schreibt, "in meinem mittellosen Witwenstande mit meinen unversorgten Kindern bei dermalig sehr harten Zeiten" nicht wisse, wie sie sie durchbringen solle. Allerdings war sie nach dem Tod ihres Mannes insofern nicht völlig verarmt, als sie weiter in ihrem Haus "zur Rose" in der Langen Gasse lebte.

Ein Johann Caspar Berger aus Freiburg wird in den Matrikeln der Universität Freiburg 1718 zum ersten Mal erwähnt mit dem Vermerk "Maiores sytaxistae". Hier lag, wie eingangs angemerkt, eine Namensähnlichkeit vor. 1721/22 erscheint ein Johann Caspar Berger ein weiteres Mal - nur diesmal wird sein Heimatort mit Laufenburg angegeben.

In Laufenburg ist Johann Caspar dann auch herangewachsen. Er selbst bedankt sich in einem Brief am 15. April 1745 an den Pfarrdekan von Laufenburg, Franz Joseph Ringler, dafür, dass dieser ihm "in meinen kindlichen Tagen, die Liebe zum Landesfürsten als erster eingeflößt" habe.
In Laufenburg ist seit 1714 eine Lateinschule urkundlich nachgewiesen. Johann Baptist Mandacher, freiherrlicher Untervogt der Stadt und Herrschaft Laufenburg, hatte in diesem Jahr eine Kaplanei gestiftet, mit der die Verpflichtung verbunden war, "sechs bis acht Schulknaben in die Principi, Rudimenta und Grammatica, auch in der Musica zu docieren, soviel ihm möglich sein werde." Andere private Vermächtnisse ermöglichten es, auch armen begabten Knaben diese Schulbildung zu ermöglichen. Freilich ist noch nicht bekannt, ob Caspar zu den Schülern gehörte, dessen Eltern bedürftig genug waren, um aus dem Spitalfonds unterstützt zu werden (vgl.: Jehle, Fridolin: Geschichte der Stadt Laufenburg. Band 1, Die gemeinsame Stadt. Laufenburg 1979; S. 179).

An der Freiburger Universität wurde Joh. Caspar Berger aus Laufenburg während des Rektorats von Joan Fridericus Blau 1721/22 immatrikuliert (Schaub, Friedrich: Die Matrikel der Universität Freiburg i. Br. 1656 - 1806, Freiburg 1957, S. 406).

Sein Magisterexamen bestand er am 15. Juli 1729. Lizentiat wurde er am 17. Januar 1731. (Schaub, Friedrich: Die Matrikel der Universität Freiburg i. Br. 1656 - 1806, Freiburg 1957)

Unter dem Datum des 24. Januar 1739 wird er in den Universitätsarchivalien als Zeuge genannt. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits Lizentiat der Rechte in Freiburg.

In einer seiner Vernehmungen erklärte Johann Caspar Berger, nach seinen Vermögensverhältnissen befragt, dass er in Freiburg ein Haus besitze und ein Gartengrundstück.
In einem Grundstücksverzeichnis (Geschichtliche Ortsbeschreibung, 2. Band, Freiburg 1903, S. 152) sind Abgaben für das Haus "zur Rose" (in der späteren Kaiserstraße 54) durch "Berger, kaiserlicher Advokat" verzeichnet. 1785 waren dessen Erben als Besitzer und, gleichfalls 1785, ein "Dr. v. Mayer, Regierungsadvokat eines und der Frau Bergerin andernteils" im Häuserstandsverzeichnis 1400 - 1806 von Freiburg eingetragen.


Die Matrikel der Universität Freiburg verzeichnet auch einen ihrer Söhne als Schüler der Poetik Josef Berger in den Jahren 1754/55).
Das älteste Kind von Johann Caspar Berger war 1745 zwölf Jahre alt, wie Johann Caspar Berger in dem sehr ausführlichen Verhör am 25. 11. 1745 in Bregenz erklärte (GLA 113:258). Das jüngste seiner fünf Kinder war im Herbst 1744 geboren worden.

Wieviel Johann Caspar Berger nach seinem Engagement für die Grafschaft Hauenstein in Freiburg zu tun hatte, ob er also das war, was wir heute einen "erfolgreichen" Anwalt nennen, ist mir biher nicht bekannt. Wohl aber, dass er als Anwalt bis 1754 beim Hofgericht tätig blieb und zvilrechtliche Ansprüche vertrat, ist aus entsprechenden Dokumenten im Stadtarchiv Freiburg ersichtlich.
1749 Aug. 25
St.- A. Rentamtsrechnungsbeilagen 1749
desgl. 1748 14. Juli A.Priminstanz Nr. 351
desgl. 1754 29. Juni Ebenda 365

 

In den Erzählungen von Paul Körber und Jakob Böser wurden Johann Caspar Berger und sein Sekretär lebenslang in die Tiroler Festung Kufstein eingekerkert. Gegen diese Darstellung sprechen die im Stadtarchiv Freiburg aufbewahrten Dokumente.
Laut Eintrag im Totenbuch der Münsterpfarrei Freiburg, starb Johann Caspar Berger am 12. Januar 1755 als "autorior austriae director". Rudolf Metz hat in seinem Beitrag über das "Bergbau- und Hüttenwesen" einen Bergrichter Caspar Berger in Freiburg erwähnt, der dieses Amt bis zu seinem Tode 1755 innehatte .
(In: Alemannisches Institut / Metz, Friedrich. (Hrsg.): Vorderösterreich. Eine geschichtliche Landeskunde. 2 Bde. Freiburg 1959. Band I, S. 142).
Damit darf als gesichert gelten, dass Johann Caspar Berger, wenn auch nicht als vermögender Mann, so doch als Inhaber einer in seiner Zeit bedeutsamen juristischen Funktion verstarb. Ich schließe daraus, dass seine Verdienste um die Beruhigung der salpeterisch gesonnen Untertanen des Hauses Habsburg und sein nationales Engagement für Österreich gewürdigt worden waren.

Die beiden unten wiedergegebenen Wappenschilder bestätigen zumindest, dass er seinen Familiennamen mit bergmännischen Tätigkeiten in Verbindung bringt. Da Freiburg über eine bedeutende Bergbautradition verfügte und außerdem Sitz eines Bergamtes war, darf angenommen werden, dass der von Metz genannte Bergrichter mit unserem Johann Caspar Berger identisch war. Das würde bedeuten, dass Berger nach den Turbulenzen im Zusammenhang mit seinem Engagement für die Salpeterer, von den vorderösterreichischen Regierungsstellen mit dem - damals recht bedeutsamen - Amt eines Bergrichters betraut wurde. Da zu dessen Aufgaben unter anderem die Überwachung der Abgaben von den Bergwerken an die vorderösterreichische Kammer, die Schlichtung der zahleichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Bergbaubetreibern untereinander aber auch mit den jeweiligen Kommunen gehörte, dürfte ein Anwalt und "Fiskalamtsubstitut" hierfür durchaus geeignet gewesen sein.

Diesen Hinweisen wird weiter nachgegangen.

Stand der Recherchen: 14. Mai 2007

 

 

Wie den beiden hier abgebildeten und aus zwei verschiedenen Jahren stammenden Wappen aus dem Universitätsarchiv (1734) und dem Stadtarchiv (1749) die obigen Ausführungen ergänzend zu entnehmen ist, war Johann Caspar Berger an beiden der verzeichneten Termine präsent.

Und noch eine Eigentümlichkeit ist bemerkenswert: Weder 1734 noch 1749 stellt er seinem Namen einen Doktortitel voran. Es ist auch weder in der Universität Freiburg noch in der Universität Basel eine Dissertation von Johann Caspar Berger registriert. Auch in keinem der in den Archiven vorhandenen Schriften bezeichnete er sich selbst al "Dr. Berger" oder unterzeichnete er mit diesem Titel. Lediglich in dem Brief des Eggbauern an Johannes Marder ist von "Doctor Berger aus Freyburg" die Rede.

Vorläufig (bis zum Nachweis des Gegenteils) ist anzunehmen, dass einer der Autoren über die Salpeterer den Doktorgrad - ausgehend von diesem Brief aus dem Jahre 1743 - als gegeben übernahm und seither alle anderen, diese Schreibweise übernahmen.

Dr. Joachim Rumpf
Stand am 20. Februar 2007

 

 

3.
Johann Caspar Berger in der Salpetererrezeption

Ich beziehe mich zunächst auf die beiden neuesten Forschungsarbeiten über die Salpetererunruhen:
Unter Verweis auf Haselies Arbeit (S. 108) vermerkt Tobias Kies:
"Organisiert wurden Verwaltung und militärische Verteidigung der Grafschaft gemeinsam durch ein ungewöhnliches Gespann - durch Hauensteiner Bauern. Einen Advokaten aus Freiburg (Johann Caspar Berger) und einem ehemaligen Offizier (dem "finanziell und gesundheitlich heruntergekommenen" sächsischen Adeligen Baron Gebhard von Lüttichau)".
Kies spricht in diesem Abschnitt im Zusammenhang mit dem "Autonomiemythos" in den Salpetereranliegen davon, dass sich die Salpeterer "einige Monate lang…in einem pro-österreichischen Aufstand gegen die französische Besatzungsmacht erhoben" und für kurze Zeit tatsächlich Autonomie erlangt hätten (Kies, S. 148). Sonst wird in der Arbeit Johann Caspar Berger nicht erwähnt. Das darf nicht erstaunen, da Tobias Kies einige Aspekte der Salpetererunruhen des neunzehnten Jahrhunderts untersuchte.

Anders war es bei dem us-amerikanischen Geschichtsprofessor David Luebke. Obwohl seine umfangreiche Dissertationsschrift ausschließlich den Unruhen im achtzehnten Jahrhundert gewidmet war, wird Johann Caspar Berger nur in einem Nebensatz genannt. Luebke erwähnt den, im Zusammenhang mit einem im "Dezember 1743 durch Johann Caspar Berger als bestellter Anwalt der Salpeterer eingereichten förmlichen Protest" gegen eine im gleichen Jahr erhobene Kriegssteuer (Luebke, S. 80 und Anmerkung 108 daselbst).
Bei der Beschreibung der "blutigsten Phase der Salpetererkriege im Mai 1745" wird Johann Caspar Berger im Text überhaupt nicht, lediglich in einer Anmerkung (Nr. 117) erwähnt (S. 81).

In den beiden jüngsten wissenschaftlichen Arbeiten taucht Johann Caspar Berger also kaum noch als eine Randfigur in den Salpetererunruhen auf. Und das, obwohl alle bis dahin erschienen Schriften über die Salpeterer von den beiden Wissenschaftlern auch benutzt worden waren.
Die Zeitgenossen, denken wir nur an die Laufenburger Bürger oder gar an die Reaktion der vorderösterreichischen Regierungsstellen und die Rolle, die Berger später spielte, sahen ihn offenbar anders.

Günther Haselier sah 1940 die - wenn auch zeitlich beschränkte, so doch nicht unbedeutende Funktion des Anwalts sehr deutlich, wie dessen Beurteilung andeutet.
Johann Caspar Berger war, so sieht es Günther Haselier, eine merkwürdige Persönlichkeit, die sich als österreichischen Patrioten gab und im Interesse der Landesherrschaft die feudalen Gewalten bekämpfte. "Überall" so Haselier, "gebraucht Berger nationale und in gewissem Sinn auch soziale Redewendungen und Motive, womit er zu seiner Zeit ohne Zweifel originell war!" (S. 200).

Und auch Jakob Ebner unterschätzt die Rolle des Anwalts nicht. Er überschrieb das erste Kapitel in seinem zweiten Teil seiner Schrift "Geschichte der Salpeterer des 18. Jahrhunderts": "Dr. Johann Kaspar Berger und der dritte Salpetereraufstand".
Mir fiel auf, dass es Jakob Ebner, im Unterschied zu seinen sonstigen Ausführungen über die Salperererführer und deren Widersacher, vermied, den "Hofgerichtsadvokat Dr. Johann Kaspar Berger zu Freiburg" und dessen Rolle zu bewerten. Ebner zitiert lediglich im ersten Absatz dieses Kapitels den Abt des Klosters, der Johann Caspar Berger in einem Schreiben an Maria Theresia "einen Verleumder" genannt habe. "Er hetze die Untertanen zum Ungehorsam auf und zeige ein gehässiges Verhalten gegen das Gotteshaus" (Ebner, S. 7).
Im weiteren Verlauf seiner umfangreichen Darstellungen tritt Johann Caspar Berger meist direkt auf, wenn Jakob Ebner aus den im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrten Dokumenten zitiert.

Emil Müller Ettikon lässt in seiner Geschichte der Salpeterer Johann Caspar Berger gleichsam beiläufig auftreten: Im Kapitel "Die Jahre 1743/44" steht der Satz: "Der Berger sollte ihr Advokat sein" und Müller-Ettikon zitiert aus dem ober bereits erwähnten Brief der Wiener Deputierten an Johannes Marder .
Die Phase der "Salpetererregierung", in der Johann Caspar Berger, wie oben beschrieben, eine führende Rolle spielte, überschreibt Müller-Ettikon als: "Die nationale Erhebung" (S. 333) und erzählt, hier, ähnlich wie Jakob Ebner, den Verlauf unter Verwendung der gleiche Quellen aus dem Generallandesarchiv in Karlsruhe. Nach der Festnahme des Johann Caspar Berger und dessen Transport nach Bregenz erwähnt Müller Ettikon noch, dass sich Salpeterer um die Freilassung ihres Anwalts bemüht hätten (S. 363). Dann erfährt der Leser nichts mehr über das Schicksal Johann Caspar Bergers; auch nichts über seine Mitwirkung im Zusammenhang mit der Befriedung der Grafschaft im Jahre 1746.
Auf eine Bewertung von Person und Rolle Johann Caspar Bergers verzichtete Müller-Ettikon ebenso wie Jakob Ebner.

©Dr. Joachim Rumpf
11.11.2007

 
 
ergänzend zu dieser Seite: Johann Caspar Berger und das Rechtssystem im vorderösterreichischen Breisgau


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